Beruf Trauerredner:in

Beruf Trauerredner:in – Verstorbene würdigen, Abschied ermöglichen

Eine gute Trauerrede erfasst das vergangene Leben in seiner Ganzheit und Vielfalt. Die von den Angehörigen erzählten Erinnerungen und Anekdoten werden von den Trauerredner:innen in eine Form gebracht, die den verstorbenen Menschen noch einmal „greifbar“, „spürbar“ und gleichsam lebendig werden lässt. Die Trauerrednerin oder der Trauerredner spricht somit Gedanken in der Trauerfeier aus, die sensibel Einblick gewähren in eine einzigartige Lebensgeschichte, eine Würdigung des Gestorbenen darstellen und zum Abschied von den Verstorbenen hinführen.
 
Der Trauerredner beachtet als „Schwellenhüter“ und „Wegbereiter“ in der Zeit zwischen dem ersten Kontakt mit den Angehörigen und der Beisetzung des verstorbenen Menschen die Bedürfnisse der unmittelbaren Ansprechpartner, der weiteren Trauernden als auch die der Verstorbenen.
 
Eine Trauerfeier besteht in der Regel aus den Elementen Rede, Musik, Stille und Ritual. Zu den Fähigkeiten einer Trauerrednerin, eines Trauerredners gehört, eine den persönlichen Wünschen der Angehörigen sowie den regionalen Gepflogenheiten angemessene Form der Umsetzung zu finden. Dies wird durch eine gute Zusammenarbeit mit Bestattungsinstitut und Friedhofspersonal ermöglicht. Daneben benötigen Trauerredner:innen umfangreiche Kompetenzen im trauerfeierspezifischen, sozialen und psychologischen Bereich.

Trauerfeier ohne Kirche – so geht das

Es gibt verschiedene Motive, eine nichtkirchliche Trauerfeier für seinen Angehörigen in Erwägung zu ziehen. Dabei sollte man aber unbedingt beachten, dass man nicht grundsätzlich kirchliche von weltlichen Trauerfeiern unterscheiden kann, sondern dass bei der Wahl eines Trauerredners oder einer Trauerrednerin auch christliche Elemente möglich sind, nur dass sie in diesem Fall nicht von der Kirche getragen oder verantwortet werden.
 
Wer über einen Bestatter eine Rednerin oder einen Redner anfordert, sich vielleicht auch selbst eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner sucht, der kann zunächst einmal eine „weltliche“, frei von religiösen Inhalten gestaltete Ansprache erwarten. Das bedeutet aber nicht, dass es dann nicht möglich wäre, in der Halle oder am Grab ein Gebet zu sprechen oder auch auf den Glauben des Verstorbenen einzugehen. Wer einen Trauerredner bestellt, ist ja nicht zwangsläufig ungläubig. Möglicherweise war der Verstorbene nicht mehr Mitglied einer Kirche oder ist sogar bis zuletzt Mitglied gewesen, aber er selbst oder seine Angehörigen möchten gerne in der Ansprache den Menschen im Mittelpunkt sehen und keinem Gottesdienst beiwohnen.
 
Das Spektrum der Ausgestaltung einer Trauerfeier mit einem Trauerredner oder einer Trauerrednerin ist daher groß und dabei haben unbedingt die Wünsche der Angehörigen im Vordergrund zu stehen. Trauerredner haben keinen Verkündigungsanspruch, dem sie verpflichtet sind (siehe auch Entwicklung und Geschichte der modernen Trauerrede). Sie haben die Verpflichtung, die Wünsche der Angehörigen oder des Verstorbenen zu respektieren und bestmöglich umzusetzen. Es ist ihre Aufgabe, in einem Vorgespräch gemeinsam mit den Angehörigen herauszufinden, wie man der oder dem Verstorbenen in der Trauerfeier am besten gerecht werden und diesen Tag der Abschiednahme zu einem wichtigen und unverzichtbaren Bestandteil der Trauerverarbeitung machen kann (siehe auch Ablauf der Arbeit eines Trauerredners).